Allgemeine Geschäftsbedingungen FreizeitSpass Dresden
Gültig für
MSD Personal GmbH
Liliensteinstraße 2
01277 Dresden
Handelsregister: 39327
Registergericht: Dresden
Geschäftsführer: Mario Zeisberg
1. Geltungsbereich, Verwender
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Booten und Zubehör (im Folgenden als Mietsache bezeichnet) die zwischen FreizeitSpass-Dresden/MSD Personal GmbH (im Folgenden als Vermieter bezeichnet) und dem Mieter zustande kommen.
Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder. Diese Vollmacht kann vom Gruppenmitglied gegenüber dem Anbieter jederzeit widerrufen werden.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss, keine Reservierung
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anmietung der Mietsache am Bootsverleih des Vermieters zustande. Mit der Anmietung erkennt der Mieter diese AGB an.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gegen Angabe der vollständigen Personalien (Name und Anschrift).
Erfolgt die Anmietung für einen Verein oder eine juristische Person, muss der Handelnde ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und seine vorgenannten Personalien angeben. Mündliche, fernmündliche, schriftliche oder auf elektronischem Wege erfolgende Anfragen begründen keinerlei Anspruch auf Anmietung. Eine Reservierung erfolgt nicht.
3. Mitwirkungspflicht, Benutzungs- und Verhaltensregeln
Es wird von jedem Teilnehmer Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Der Mieter versichert, dass er bzw. die Gruppenmitglieder gesund ist. Insbesondere versichert der Mieter, dass alle Gruppenmitglieder frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Boote auf den Gewässern ist oberstes Gebot. Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitführen von Rettungswesten ist Pflicht, das Tragen der Rettungswesten wird ausdrücklich empfohlen. In den Booten gilt ein generelles Rauchverbot! Auf der Elbe gilt für die vorgeschriebene Mindestbesatzung die 0,5 Promille Grenze. Bei der Einweisung wurde darauf hingewiesen als verantwortlicher Mieter keinen Alkohol zu konsumieren.
Alle Teilnehmer wurden vom Vermieter bzw. von seinen Mitarbeitern, umfangreich zum Verhalten auf der Elbe eingewiesen. Diesen Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden. Abfall/Müll ist durch den Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Mietsache wird in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben. Sie ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in ebensolchen Zustand zurückzugeben. Die zulässige Personenzahl und Höchstzuladung sind zwingend einzuhalten. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich. Für Notfälle wurde dem Mieter die Telefonnummer des Vermieters mitgeteilt.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der bei Anmietung erhaltenen Buchungsbestätigung.
Zahlungsoptionen: Kreditkartenzahlung, Banküberweisung, PayPal
In Ausnahmefällen werden Zahlungen auf Rechnung akzeptiert, dies Bedarf in jedem Falle einer eindeutigen Absprache mit dem Vermieter.
5. Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Veranstalter
Der Vermieter kann die Anmietung der Mietsachen absagen, wenn aufgrund von Dauerregen, Sturm, Gewitter/Unwetter oder Hochwasser der Elbe eine sichere Nutzung der Mietsachen nicht mehr gewährleistet ist.
Wahlweise werden bereits gezahlte Kosten rückerstattet oder es erfolgt eine kostenfreie Umbuchung des Termines.
Bei Volltrunkenheit der Mindestbesatzung unmittelbar vor Tourstart, behält sich der Vermieter eine kurzfristige Absage des Termines vor. Eine Erstattung der Kosten ist hierbei ausgeschlossen. Eine Umbuchung des Termines kann kostenfrei erfolgen.
Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
6. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Stornierungen werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert, beispielsweise via E-Mail, WhatsApp oder SMS.
Bei Nichtanreise werden in jedem Falle 100% des Preises fällig.
Kleingruppen bis 10 Personen
Einzel-und Gesamtstornierungen:
Bis 12 Uhr des letzten Werktages vor Leistungsdatum: kostenfrei
Danach: 90% des Preises
Gruppen ab 11 Personen
Gesamtstornierungen:
Bis 14 Werktage vor Leistungsdatum: kostenfreie Stornierung
13 Werktage bis 3 Werktage vor Leistungsdatum: 50% des Preises
Danach: 100% des Preises
Einzelstornierungen - bis zu 10% der Gruppengröße:
Bis 3 Werktage vor Leistungsdatum: kostenfrei
Danach: 100% des Preises
7. Haftung, Haftungsbeschränkung des Vermieters
Die Benutzung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Bei Verlust und/oder die Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur in vollem Umfang. Gleiches gilt bei der Schädigung von Dritten.
Eventuelle Beschädigungen oder Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Schäden.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache dem Vermieter ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Mietpreises begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
8. Sonstiges
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis wird Dresden vereinbart, soweit der Mieter Unternehmer ist. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.
Stand: 02.01.2024